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Informiert: Eine Umgehung für Neustädtlein?!

23. Februar, 2009 · Keine Kommentare

Neustädtlein wird vom Durchgangsverkehr der Bundesstraße B25 besonders belastet. Mit Zeitungsartikeln und Unterschriftenlisten an die Mandats- und Entscheidungsträger, setzen sich die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Neustädtlein für eine Ortsumgehung ein. Doch bedeuten die Planungen der “Wahllinie 2 Ostumfahrung” tatsächlich auch eine Entlastung für die Neustädtleiner? Man hört viele Meinungen, doch wie sehen die Fakten aus?

In einem Schreiben an die Mandats- und Entscheidungsträger machte der Ortssprecher von Neustädtlein, Jochen Mahler, bereits im September 2008 darauf aufmerksam, dass Neustädtlein in der ersten Planungsphase überhaupt nicht berücksichtigt würde. Wörtlich heißt es in dem Schreiben, das u.a. an den damaligen Ministerpräsidenten Günther Beckstein ging: “[...] Bei der öffentlichen Bekanntgabe der Umgehungsvarianten der B 25 für Dinkelsbühl mussten wir jedoch zu unserem Entsetzen feststellen, dass unsere Ortschaften bei der Planungsphase nicht berücksichtigt wurden und in diesem Zusammenhang keine Umgehung in Betracht kommt. Als unzumutbar ist für uns die Aussage, dass eventuell weitere Umgehungsplanungen, bei denen unsere Ortschaften einbezogen werden, ab 2015 kommen könnten [...]”

Eine Umfahrung von Neustädtlein und Knittelsbach würde es, so wird in den Raum gestellt, nur dann geben, wenn die “Wahllinie 2 Ostumfahrung” um die “Variante Ost 1″ erweitert werden würde. Tatsächlich ist die Umgehung von Neustädtlein noch nicht einmal im Bundesverkehrswegeplan enthalten und die Stellungnahmen aus den offiziellen Gutachten und Untersuchungen des Staatlichen Bauamts empfehlen ausdrücklich den Verzicht einer Umfahrung von Neustädtlein (“Variante Ost 1″).


Lesen Sie hier die Aussagen aus den Originalquellen:

“[...] Für eine Umsetzung der Wahllinie 2 Ostumfahrung sind umfassende Optimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen (attraktive gestalterisch und landschaftlich eingebundene Überführung, Brückenquerung über die Seitentäler, Lärmschutzmaßnahmen, Wasserschutz, Erholungsvorsorge) insbesondere zum Wohl der Wohnbevölkerung im östlichen Stadtgebiet, aber auch im Interesse von Erholungssuchenden (Feierabend- und Wochenenderholung, Urlaubsgäste) und zum Schutz gemeinschaftsrechtlich geschützter Tierarten erforderlich. Dabei ist möglichst auf die Variante Ost 1 zu verzichten. [...]
(Quelle: Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Ansbach, B25 Ortsumgehung Dinkelsbühl, Voruntersuchung vom 30.05.2008, Erläuterungsbericht, S. 15)

“[...] Folgende Maßnahmen sollten planerisch berücksichtigt werden, um eine Vermeidung/Minderung der nachteiligen Umweltauswirkungen und die Genehmigungsfähigkeit der Wahllinie 2 Ostumfahrung zu erzielen [...]
- Verzicht auf Variante Ost 1 zugunsten der Wahllinie 2 Ostumfahrung mit Anbindung an die St 2218 [...]

(Quelle: Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Ansbach, Ortsumgehung Dinkelsbühl, Umweltverträglichkeitsstudie, S.120)

“[...] Eine Realisierung der Ostumfahrung sollte bevorzugt auf der Wahllinie 2 unter Verzicht auf die Variante Ost 1 erfolgen und im Süden über die St 2218 an die Bestandstrasse anbinden. [...]“
(Quelle: Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Ansbach, Ortsumgehung Dinkelsbühl, Umweltverträglichkeitsstudie, S. 121)

“[...] Sollte die Wahllinie 2 Ostumfahrung verwirklicht werden, so empfiehlt sich insbesondere aus Gründen des Artenschutzes, des Wasser-, Boden- und Klimaschutzes sowie zum Schutz des Landschaftsbildes und der landschaftsbezogenen Erholung auf die Variante Ost 1 zu verzichten und die Wahllinie 2 Ostumfahrung mit Anbindung an die St 2218 südöstlich von Dinkelsbühl – unter Berücksichtigung umfangreicher Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen für den Artenschutz, den Wasserschutz, den Immissionsschutz und die Erholungsvorsorge (vgl. Kap. 6.2) – zu verwirklichen. [...]“

(Quelle: Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Ansbach, Ortsumgehung Dinkelsbühl, Umweltverträglichkeitsstudie, S. 124)

“[...] Im weiteren Planungsverlauf ist dabei allerdings zu prüfen, ob die Vorteile der Entlastung der beiden Ortslagen Neustädtlein und Knittelsbach möglicherweise einfacher zu realisieren sind als durch die „großzügige“ Verlängerung der Ostumfahrung bis südlich Knittelsbach. [...]”
(Quelle: SSP-Consult, Verkehrsuntersuchung für das Staatliche Bauamt Ansbach, S. 46)

Das Verkehrsgutachten von SSP-Consult zeigt gleichzeitig die prognostizierten Veränderungen der Verkehrsbelastung auf, wenn eine “Wahllinie 2 Ostumfahrung” entstehen würde, in Neustädtlein die “Variante Ost 1″ aber nicht oder noch nicht verwirklicht werden würde:

Im Jahr 2005 war Neustädtlein mit 5.100 Kfz in 24 Stunden belastet. Sollte keine Umgehungsstraße gebaut werden, d.h. der Verkehr auch im Jahre 2020 durch die Luitpoldstraße geleitet werden, so muss laut Gutachten mit 5.900 Kfz in 24 Stunden gerechnet werden. Sollte jedoch die “Wahllinie 2 Ostumfahrung” gebaut werden, so hat Neustädtlein laut Verkehrsgutachten im Jahr 2020 mit 7.700 Kfz in 24 Stunden zu rechnen. D.h. die “Wahllinie 2 Ostumfahrung” führt zu zusätzlichen 1.800 Fahrzeugen in 24 Stunden oder eine Zunahme von 31 Prozent in Neustädtlein. Gegenüber der Analyse von 2005 würde die Zunahme im Jahr 2020 sogar mehr als 50 Prozent betragen.
(Nachweis der Verkehrszahlen: SSP-Consult, Verkehrsuntersuchung für das Staatliche Bauamt Ansbach, S. 5, S. 8 und S. 18)

Neustädtlein

Verkehrsentwicklungen in Neustädtlein nach dem Verkehrsgutachten des Staatlichen Bauamts Ansbach (Zur Vergrößerung bitte Bild anklicken)

Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer hat bei der Stadtteilversammlung im Dezember 2008 den Bürgerinnen und Bürgern die o.g. Originalaussagen des Staatlichen Bauamts Ansbach nicht genannt und auch nicht die deutliche Verkehrszunahme erläutert, die für Neustädtlein durch die “Wahllinie 2 Ostumfahrung” ohne die “Variante Ost 1″ entstehen würde. Gleichzeitig wurde den Bürgerinnen und Bürgern aber Hoffnung gemacht, auch Neustädtlein würde zeitnah eine Ortsumfahrung bekommen.

Stichwort: Informiert